Vollzugsdienst

Vollzugsdienst bezeichnet in Deutschland Laufbahnen für Beamte, die mit dem Vollzug, also der Art und Weise der Umsetzung von Rechtshandlungen, bei der die Rechtsfolgen unabhängig vom Willen des Betroffenen eintreten. Zum Vollzugsdienst gehören:

  • Justizvollzug
  • Polizeivollzugsdienst
  • Gerichtsvollzieherdienst
  • Gemeindevollzugsdienst oder Kommunaler Vollzugsdienst
Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.