Resolution 690 des UN-Sicherheitsrates
UN-Sicherheitsrat Resolution 690 | |
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Datum: | 29. April 1991 |
Sitzung: | 2.984 |
Kennung: | S/RES/690 (Dokument) |
Abstimmung: | Dafür: 15 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0 |
Gegenstand: | Marokko / Demokratische Arabische Republik Sahara |
Ergebnis: | angenommen |
Zusammensetzung des Sicherheitsrats 1991: | |
Ständige Mitglieder: | |
China Volksrepublik CHN Frankreich FRA Vereinigtes Konigreich GBR Sowjetunion SUN Vereinigte Staaten USA | |
Nichtständige Mitglieder: | |
Osterreich AUT Belgien BEL Elfenbeinküste CIV Kuba CUB Ecuador ECU Indien IND Rumänien ROU Jemen YEM Zaire ZAI Simbabwe ZWE |
Die Resolution 690 des UN-Sicherheitsrates ist eine Resolution, die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in seiner 2984. Sitzung am 29. April 1991 einstimmig beschloss.
Inhalt
Mit der Resolution 690 wurde der Bericht vom 30. August 1988 des UN-Generalsekretär Javier Pérez de Cuéllar gebilligt und eine UN-Mission zur dauerhaften Lösung des Westsaharakonflikts eingerichtet. Es werden beide Parteien zur Zusammenarbeit für eine friedliche Lösung verpflichtet. Der Finanzplan soll spätestens 16 Wochen nach Beginn der UN-Mission vorgelegt werden. Zudem wird der UN-Generalsekretär verpflichtet dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen regelmäßig über die Fortschritte der UN-Mission Mission des Nations Unies pour l’organisation d’un référendum au Sahara occidental (MINURSO) zu informieren.
Siehe auch
Weblinks
- Resolutionen und Beschlüsse des UN-Sicherheitsrates 1991 S.35,36
- Resolution 690 (englisch)