Reichsprokurator

Der Reichsprokurator war ein Amt während des bis 1806 so genannten Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation. Er besaß eine Generalvollmacht zur Ausführung der Regierungsgeschäfte während der Abwesenheit des Kaisers. Die Verwendung des Begriffes Reichsprokurator ist erstmals im Jahr 1789 belegt.[1]

Siehe auch

  • Reichsverweser
  • Reichsgubernator

Einzelnachweise

  1. Reichsprokurator. In: Heidelberger Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 11, Heft 5/6 (bearbeitet von Heino Speer u. a.). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 2005, ISBN 3-7400-1230-7 (adw.uni-heidelberg.de).