Prolaps

Als Prolaps (Vorfall) wird in der Medizin der unnatürliche Vorfall eines Organs oder eines Organteils durch eine bereits vorhandene oder pathologische Öffnung bezeichnet.

Beispiele für einen Prolaps sind

  • der Bandscheibenvorfall (Discusprolaps) an der Wirbelsäule
  • der Herzklappenprolaps, z. B. Mitralklappenprolaps
  • der Gebärmuttervorfall (Prolapsus uteri)
  • der Vaginalprolaps oder Scheidenprolaps (Prolapsus vaginae)
  • der Harnröhrenvorfall (Urethraprolaps)
  • der Vorfall von Hämorrhoiden bis hin zum Analprolaps
  • der Rektumprolaps (Mastdarmvorfall)
  • am Auge der
    • Irisprolaps (Iridozele), eine Vorwölbung eines Anteils der Regenbogenhaut durch einen Defekt der Hornhaut
    • Bulbusprolaps, Vorfall des gesamten Augapfels
  • der Vorfall des in die Bauchdecke eingenähten Darms beim künstlichen Darmausgang
  • der Vorfall von Darmteilen durch die Bauchdecke bei Stich- und Schussverletzungen[1]
  • der Vorfall von Darmteilen beim sogenannten Platzbauch
  • der Hirnprolaps, ein Vor­fall von Gehirn­teilen durch De­fekte von Schädel und harter Hirn­haut.

In der Tiermedizin auch:

Einzelnachweise

  1. Hans von Haberer: Lebenswichtige, dringliche Operationen in der Bauchhöhle! In: Münchener Medizinische Wochenschrift. Band 95, Nr. 1, 2. Januar 1953, S. 61–69, hier: S. 65–66.