Jagsttal mit Seitentälern zwischen Crailsheim und Kirchberg

Natur- und Landschaftsschutzgebiet „Jagsttal mit Seitentälern zwischen Crailsheim und Kirchberg“

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

Mistlauer Umlaufberg

Mistlauer Umlaufberg

Lage Crailsheim, Kirchberg an der Jagst und Satteldorf im Landkreis Schwäbisch Hall in Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 923,5 ha (NSG 492,4 ha und LSG 431,1 ha)
Kennung 1256 (LSG: 1.27.090)
WDPA-ID 318611
Geographische Lage 49° 11′ N, 10° 1′ O49.18101963910.018929560192Koordinaten: 49° 10′ 52″ N, 10° 1′ 8″ O
Jagsttal mit Seitentälern zwischen Crailsheim und Kirchberg (Baden-Württemberg)
Jagsttal mit Seitentälern zwischen Crailsheim und Kirchberg (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 14. Januar 2003
Verwaltung Regierungspräsidium Stuttgart

Das Natur- und Landschaftsschutzgebiet Jagsttal mit Seitentälern zwischen Crailsheim und Kirchberg liegt im baden-württembergischen Landkreis Schwäbisch Hall auf dem Gebiet der Städte Crailsheim und Kirchberg an der Jagst sowie der Gemeinde Satteldorf.

Kenndaten

Die Gebiete wurde mit einer gemeinsamen Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 14. Januar 2003 als Natur- und Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Das NSG wird unter der Schutzgebietsnummer 1.256, das LSG unter der Nummer 1.27.090 geführt. Der CDDA-Code für das Naturschutzgebiet lautet 318611[1] und entspricht der WDPA-ID.

Lage

Die Schutzgebiete liegen entlang der Jagst zwischen dem Crailsheimer Stadtteil Tiefenbach im Südosten und dem Kirchberger Stadtteil Hornberg im Nordwesten. Das Landschaftsschutzgebiet besteht aus mehreren Teilgebieten, da es das Naturschutzgebiet auf seiner gesamten Länge und auf beiden Seiten ergänzt.

Die Schutzgebiete liegen in den Naturräumen 126-Kocher-Jagst-Ebenen und 127-Hohenloher und Haller Ebene innerhalb der naturräumlichen Haupteinheit 12-Gäuplatten im Neckar- und Tauberland. Außerdem sind sie Teil des 893,4 Hektar großen FFH-Gebiets Nr. 6825-341 Jagst bei Kirchberg und Brettach. Der direkte Flusslauf der Jagst mit den Ufergehölzen ist außerdem fast auf seiner gesamten Länge (ab Jagstzell bis zur Einmündung in den Neckar bei Bad Wimpfen) als Vogelschutzgebiet Nr. 6624-401 Jagst mit Seitentälern ausgewiesen, das 852,2 Hektar groß ist.

Schutzzweck

Schutzzweck des Naturschutzgebietes ist laut Schutzgebietsverordnung:

  • Schutz des Landschaftsbildes und Erhaltung der einmaligen Oberflächenformen dieses Talabschnittes, insbesondere Schutz vor weiteren Abgrabungen und Auffüllungen sowie anderen dieser Landschaftsstrukturentwertenden Nutzungsänderungen;
  • Erhaltung und Förderung des reichhaltigen Arten- und Biotoppotentials;
  • Erhaltung und Verbesserung der standortgemäßen, möglichst extensiven Nutzung landwirtschaftlicher Nutzflächen und Nutzungsstrukturen;
  • Erhaltung und Verbesserung der standortgemäßen, den natürlichen Verhältnissen angepassten Nutzung forstwirtschaftlicher Nutzflächen;
  • Schutz der Fließgewässer vor Nährstoffeintrag aus landwirtschaftlichen Nutzflächen;
  • Schutz der naturnahen, vielfältigen Kleb-/Laubwaldbestände vor Umwandlung sowie vor Ablagerungen in den Saumbereichen und dem damit verbundenen Nährstoffeintrag;
  • Schutz vor sich ökologisch nachteilig auswirkenden, künstlichen Korrekturen am Gewässerbett und -lauf;
  • Erhaltung der kleinteiligen Biotopstrukturen mit ihrem Reichtum an unterschiedlichen Lebensräumen;
  • Schutz der Sekundärbiotope vor Beeinträchtigungen aller Art und Förderung einer gelenkten Entwicklung der Tier- und Pflanzenbestände;
  • Schutz vor einer übermäßigen Inanspruchnahme als Freizeit- und Erholungsgebiet, insbesondere durch organisierte Gruppen jeglicher Art, aber auch im Rahmen der Individualerholung;
  • Schutz und Erhaltung der in dem Gebiet vorkommenden Lebensräume (zum Teil prioritär) nach Anhang I und der wild lebenden Tiere und Pflanzen nach Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen;
  • Schutz und Erhaltung der im Bereich der Jagst vorkommenden Arten nach Anhang I der Richtlinie79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten.

Schutzzweck des Landschaftsschutzgebiets ist:

  • als Pufferfläche das Naturschutzgebiet vor negativen Einflüssen jeglicher Art, insbesondere Bebauung, Aufforstung, natürlicher Bewaldung und Gesteinsabbau zu schützen, um die geomorphologische Erscheinung dieser Flusslandschaft zu erhalten. Insbesondere ist dazu als geschützte Flächennutzung die typische Nutzungsstruktur (Hangwälder und -hutungen, Auwiesen, Wiesen und Felder auf den Flussterrassen und auf der Hochfläche) notwendig;
  • die darin enthaltenen Lebensräume in ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten oder zu verbessern;
  • die Erhaltung der ökologisch wertvollen Verzahnung zwischen bewaldeten und unbewaldeten Bereichen sowie zwischen den Biotopstrukturen;
  • die Erhaltung der in dem Gebiet vorkommenden Lebensräume nach Anhang I und der wild lebenden Tiere und Pflanzen nach Anhang II der Richtlinie92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992;
  • die Erhaltung der im Bereich der Jagst vorkommenden Vogelarten nach Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979.

Siehe auch

Literatur

  • Reinhard Wolf, Ulrike Kreh (Hrsg.): Die Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Stuttgart. Thorbecke, Ostfildern 2007, ISBN 978-3-7995-5176-2

Einzelnachweise

  1. Karten und Daten des Bundesamtes für Naturschutz (Hinweise)

Beißerweiher, Wegweiher, Moosweiher, Gießrechenweiher, Weiher bei der Felsenmühle, Hammerweiher mit umgebendem Gelände | Blaubachtal zwischen Blaubach und Blaufelden sowie nördlich von Blaufelden | Brettachtal unterhalb Brettenfeld und angrenzende Gebiete | Brettenweiher mit umgebendem Gelände | Bühlertal bei Untersontheim und Ummenhofen | Bühlertal zwischen Bühlertann und Obersontheim mit Randgebieten sowie den Abhängen des Weinberges | Bühlertal zwischen Vellberg und Geislingen mit Nebentälern und angrenzenden Gebieten | Burgberg | Burgfrieden-Oberes Dachsbachtal | Dammbachtal mit angrenzenden Höhenzügen | Dendelbachtal | Eichenhain bei Waldtann am Crailsheimer Weg | Eichenhain Hölzle südlich der Straße Jagstheim-Unterspeltach | Eisbachtal und Irsbachtal | Fichtenberger Rot-, Murr- und Fornsbachtal mit angrenzenden Höhenzügen | Fischachtal mit Nebentälern und angrenzenden Gebieten zwischen Herlebach und Kottspiel | Gewann Sensen und Tal nordöstlich Eichswiesen | Göckel-, Otterbach- und oberes Murrtal | Haldenbachtal und Umgebung | Hirtenbuck | Jagstaue bei der ehemaligen Lohmühle in Kirchberg/Jagst | Jagsttal mit angrenzenden Gebieten zwischen der Kreisgrenze gegen den Ostalbkreis und der Brücke der Bundesstraße 290 über die Jagst bei der Wiesmühle | Jagsttal mit Seitentälern zwischen Crailsheim und Kirchberg | Jagsttal zwischen der Wiesmühle und Crailsheim | Jagstufer Heldenmühle bis zur Tiefenbacher Strasse | Keuperstufenrand bei Goldbach | Keuperstufenrand bei Wittau | Kochertal mit angrenzenden Höhenzügen | Kochertal mit Seitenklingen von Westheim bis unterhalb Tullau | Kochertal zwischen Schwäbisch Hall und Weilersbach mit Nebentälern | Kochertal zwischen Westheim und Steinbach mit Seitenklingen und Randgebieten | Kreckelberg, Karlsberg (Galgenberg) mit Weinberg und Breitsee | Kühnbachtal oberhalb Beuerlbach mit Hermannsberg | Lerchenberg-Hahnenberg | Mittleres Jagsttal mit Nebentälern und angrenzenden Gebieten | Nordteil der Limpurger Berge mit Abhängen und Geländeteilen zwischen Hessental und Sulzdorf | Oberes Biberstal einschließlich Randgebieten | Oberes Blinde-Rot-Tal | Oberes Bühlertal mit Nebentälern und angrenzenden Gebieten | Oberes Bühlertal und Umgebung | Oberstes Rottal mit Seitentälern und Umgebung | Ölweiher mit umgebendem Gelände | Ostabfall der Waldenburger Berge mit Streiflesberg, Streifleswald und angrenzenden Gebietsteilen | Ostabfall des Mainhardter Waldes mit Teilen des Kochertales und Nebentälern zwischen Gaildorf und Westheim | Östlicher Teil des Sandberges südlich von Honhardt | Pappelallee bei Onolzheim | Quellgebiet der Ohrn (mit Tannenklinge, Sandklinge und Mündung des Katzenbachs) | Reiglersbachtal und Umgebung | Retzklinge-Ebnet-Frauenberg und Umgebung | Rinnener Tal | Rohrweiher mit umgebendem Gelände | Rotbachtal mit Seitentälern und angrenzenden Gebieten | Rotenberg bei Gründelhardt | Rothenburger Landhege | Rottal zwischen Fichtenberg und Gaildorf mit Seitentälern und angrenzenden Talhängen | Schainbachtal, Honigbergwasen und umgebende Landschaftsteile bei Schainbach | Schönbachtal zwischen Bergertshofen und Riegelbach mit dem Hohenkreßberg und umgebenden Geländeteilen | Seeberg/Seewiesen | Seewiesen bei der ehemaligen Schneidemühle | Steinbacher Tal mit Randgebieten (Oberes Ohrntal) | Stockweiher | Storchenweiher mit umgebendem Gelände sowie dem nördlich gelegenen Damm | Tal des Lohklingenbächle mit Seitenbächen und angrenzenden Höhenzügen bei Ammertsweiler | Talhänge um Schwäbisch Hall | Trutenbachtal mit Nebentälern und angrenzenden Gebieten | Unteres Biberstal | Veitwasen-Schlechtenberg-Lindle-Spitalfeld-Goldbachäcker und Umgebung | Volkersbach mit Bachgehölz | Vorbachtal unterhalb Schrozberg und Ottenbachtal mit Umgebung | Westabhang der Limpurger Berge | Wiesenbachtal